Um Ihre Wünsche zu verstehen und die Örtlichkeiten besser einschätzen zu können, schauen wir uns vor der Angebotserstellung Ihre Räumlichkeiten stets an. Kurz danach erhalten Sie ein detailliertes und aussagekräftiges Angebot. Dies geschieht selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.
Ja, sofern es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt, ist eine Berücksichtigung in der Steuererklärung möglich. Laut § 35a EStG ist dieses bis max. 4000 € pro Kalenderjahr möglich. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Unter der Servicenummer +49 (0)228 240 60 579 bzw. der Nothotline erreichen Sie uns jederzeit.
Selbstverständlich sind unsere Gebäudereiniger-Teams auch bei Ihnen privat tätig. Hier vollziehen sie insbesondere Glas-, Sonder- und Bauabschlussreinigungen. Wünschen Sie eine dauerhafte Privathausreinigung, sprechen Sie uns darauf bitte gesondert an. Diese bieten wir allerdings nur in Verbindung mit einer gewerblichen Reinigung an.
Für nahezu jede Branche, in der wir tätig sind, gibt es zahlreiche Referenzen und dies in Ihrer Nähe. Gerne schicken wir Ihnen diese nach Kontaktaufnahme zu. Bitte melden Sie sich dazu bei uns unter +49 (0)228 240 60 579.
Seit 2007 steht das Gebäudereiniger-Handwerk unter dem Schutz des Entsendegesetzes. Da unsere Tarifverträge vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wurden, gelten sie für alle Betriebe in Deutschland, die Reinigung anbieten. Dies gilt auch für Betriebe, die nicht in der Innung vertreten sind. Wir halten uns selbstverständlich an die Tarifverträge.
Unsere allgemeinverbindlichen Tarifverträge weisen einen höheren Stundenlohn aus als der gesetzliche Mindestlohn beträgt. Insofern erfüllen wir diese Auflage vollumfänglich.
Unsere Kundenhotline: +49 (0)228 240 60 579
Haubrich Gebäudedienste | Pützstraße 42, 53129 Bonn
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