Um eine gute Zusammenarbeit sicherzustellen, haben wir die wichtigsten Grundlagen hier für Sie zusammengefasst.
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen mit Haubrich Gebäudedienste.
1.2 Hiervon abweichende Bedingungen, Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
Die Angebote von Haubrich Gebäudedienste sind freibleibend. Verträge, Bestellungen und Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Haubrich Gebäudedienste schriftlich bestätigt worden sind.
Der Kunde ist verpflichtet, Haubrich Gebäudedienste bei der Leistungserbringung in jeder Hinsicht zu unterstützen.
4.1 Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt.
Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
4.2 Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
4.3 Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
4.4 Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
4.5 Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.1 Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
6.2 Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
6.3 Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
8.1 Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
8.2 Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9.1 Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar, Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Bonität vorausgesetzt.
9.2 Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tag des laufenden Monats fällig.
9.3 Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß
§247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Gerichtsstand ist der Sitz der Haubrich Gebäudedienste.
10.1 Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Haubrich Gebäudedienste stellt durch technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Vorschriften über den Datenschutz jederzeit und in vollem Umfang beachtet werden. Externen Dienstleistern, derer wir uns bedienen, werden daraufhin ausgesucht und verpflichtet, ebenso zu verfahren.
10.2 Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was auch den Zeitraum der Anbahnung und der Abwicklung umfasst.
10.3 Darüber hinaus unterlieget Haubrich Gebäudedienste verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, zum Beispiel die nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
10.4 Nach Ablauf der Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten sowie der maßgeblichen Verjährungsfristen löschen wir die Daten.
11.1 Im Hinblick auf die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten haben Sie die Rechte auf: Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung und Datenübertragbarkeit in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.
11.2 Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO verarbeiten, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
11.3 Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO verarbeiten, haben Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.
11.4 Sie können all diese Rechte per E-Mail an info@haubrich-gebaeudedienste.de geltend machen oder sich unter den unten genannten Kontaktdaten an uns wenden.
11.5 Unabhängig hiervon haben Sie das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde – insbesondere in dem EU-Mitgliedstaat Ihre Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes – eine Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen anwendbare datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gilt eine in Ihrem Sinne nahe kommende zulässige Bestimmung als vereinbart. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der vorstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts derselben ohne Einfluss.
Haubrich Gebäudedienste | Pützstraße 42, 53129 Bonn
Impressum | Datenschutz | AGB